Fallbeispiel Nr. 6

Aus "ERZIEHUNGSFLAGELLANTISMUS" Dr.Heinrich Wörenkamp


Dr.Gertrude Perkauf "Sexualkundliche Untersuchungen und ihre Ergebnisse"

MARKO J. GRUNDBESITZER AUS KROATIEN

Die Informationen über den Fall Marko J. wurden dem Kurator des Institutes für Sexualforschung in Wien vom Freund und Gutsnachbar der M.J. gemacht und erscheinen absolut zuverlässig. Zu erwähnen ist, daß die Mittelsperson, die das Institut die Information und Photos zu diesem Fall zu danken hat, in Wien sechs Semester Medizin studiert hat, ehe sie durch Erbschaft in den Besitz des Gutes in Kroatien kam. Sie übergab dem Institut das Material im Zusammenhang mit einer Reihe von Vorträgen, denen sie während eines Winteraufenthaltes in Wien im Wiener Institut beigewohnt hatte, aufgrund deren sie annahm, daß der Fall als Archivbereicherung wünschenswert sei.

Ob Marko J. als Kind selbst exzessive Prügelerziehung durchmachte, weiß die Mittelsperson nicht zu berichten. Aus eigenen Mitteilungen ihres Freundes entnimmt sie nur, daß M.J., der den väterlichen Besitz mit Ausnahme der Schulzeit nie verlassen hat, sich schon seit sehr früher Zeit als Richter und Erzieher betätigt. Die ersten derartigen Maßnahmen will er als 17 jährigen gegenüber Wilderen ergriffen haben. Es gelang ihm einmal, zwei Wilderer auf frischer Tat zu ertappen und diese beiden, Antliz gegen Antliz gewendet, an den Hand- und Fußknöcheln aneinderzubinden. Dann ließ er beiden die Hosen herab und prügelte sie mit dem Gewehrkolben so lange, bis sie "umfielen". Begründung: "Damit sie sich es merken und sie werden diese Lektion nicht so bald vergessen haben." Die beiden nahmen die Strafe freiwillig hin, um einer Anzeige zu entgehen. Prügel sind als Straf- und Erziehungmaßnahme gegenüber seiner ganzen Arbeiterschaft ---weiblich und männlich --- obligat.

Marko J. merkt die vorzunehmenden Strafen mit Kreide auf Scheunentür vor, so daß das ganze Gesinde die Strafen, allsamstäglich exekutiert werden, während der ganzen Woche lesen kann und voraussieht. ("Da haben sie am Montag oder Dienstag schon einen Vorgeschmack für Samstag!") M.J. ist seit zirka zehn Jahren verheiratet, pflegt auch seit dieser Zeit, unbeschadet des Wiessens seiner Frau und der weiteren Umgebung Coitus mit fast allen weiblichen Bediensteten, aber nur wenn die Betreffenden sich wegen eines durch Prügel zu ahndenden Deliktes laut aufgestelltem Schema abends bei ihm melden, um die Verfügung ihrer Strafe, die dann vor der Betreffenden an die Scheunentür geschreiben wird, entgegenzunehmen.

Weinen, weil Einbekenntnis des Vergehens, öffentliche Notiz der Erziehungsstrafe (Scheunentür), sind die notwendigen Stimulanzien, auf Grund deren die Betreffende dann noch einmal "ins Büro" mitgenommen wird. Zum Erziehungsflagellantismus kommt ein stark exhibitionistischer Zug, weil Marko J. sich bewußt ist, daß alle genau wissen, wozu diejenige, die soeben angeprangert wurde, noch einmal ins Büro gehen muß.

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