Fallbeispiel Nr. 1

aus 'Flagellantismus in der Photographie' von Ed. Reynolds


Karl Z., 37 Jahre alt, Schauspieler an einer größeren Provinzbühne (Darsteller klassischer Liebhaber); seine Freundin, mit der er nicht im gemeinsamen Haushalt lebte, sondern die ihn nur in der von ihm gemieteten 2-Zimmerwohnung besuchte und mit ihm allwöchentlich mehrmals die Nächte verbrachte, war um 12 Jahre jünger als er; Beruf: Damenschneiderin.

Vor Premiere-Abenden, an denen er eine große Rolle hatte, gab er ihr bekannt, daß er für sie einen Logensitz reserviert habe, daß er ihr erlaubte, ins Theater zu gehen, daß sie die Anproben der Kundinnen absagen und sich ihr bestes Kleid anziehen solle, um ihn dann, bevor er ins Theater gehe, abzuholen.

Wenn sie dann, so schön wie möglich herausgeputzt, zur festgestellten Zeitfrudestrahlend bei ihm erschien, pflegte er ihr in gelangweilt-gleichgültiger oder zynischer Art irgendein von ihm willkürlich erdachtes Vergehen vorzuhalten: Sie habe zu heftig geklingelt oder geklopft und ihn dadurch aus dem Schlaf erschreckt, sie hätte ihn bereits 3 Min. warten lassen, sie sei auffalend gekleidet wie eine Kokotte, oder zu simpel wie ein Dienstmädchen und Ähnliches mehr. Das Resultat dieser Vorhaltungen war es dann, daß er gleichmütig sagte: "Davon, daß ich dich ins Theater mitnehme, ist nun natürlich keine Rede." Bei dergleichen Bemerkungen verbrannte er vor ihren Augen das für sie bestimmte Billett an einer Kerze.

Wenn sie dann - das obligate Effekt dieser Szene - weinte, ließ er sie in einem Winkel des Zimmers niederknien. Auf den waagrecht ausgestreckten Armen mußte sie dann Stock oder Peitsche halten und während er das Haus verliß, um in die Vorstellung zu gehen, sollte sie, die er ja einschloß, die ganze Dauer seiner Absewenheitzur Strafe für das ihr vorgehaltene Vergehen, kniend in der anbefohlenen Stellung verbringen.

Bei diesen Stellungen gab es sehr erfinderische Variationen. Neben dem unvermeidlichen Stock oder Peitschehalten wurde von ihm auch häufig folgende Strafverschärfung zur Anwendung gebracht: die Kerze, an der er die Eintrittskarte verbrannt hatte, blieb brennen und wurde, nachdem er sie entweder gänzlich entblößt hatte, oder ihre Kleidung oberhalb der Hüfte festgesteckt hatte, mit dem unteren Ende in ihren Anus gesteckt. So sollte sie nun weiterknien, während er weg warund die Kerze bis zum Ende brennen lassen.

Interessant ist nun, wie das Mädchen nach ihrer eigenen Aussagen auf diese Szene und die Strafbefehle, die wir soeben schilderten, reagierte.

Die Enttäuschung, die ihr das Verbot des Theaterbesuchesbereitete, entflammte stets von neuem Wut und "tödlichen Haß" gegen ihren Peiniger und "seine Gemeinheit".

Dem Befehl, in der Strafecke niederzuknien, kam sie, vor Wut und ohnmächtigen Schmerz weinend, aus Angst von exemplarischen körperlichen Züchtigung nach, ohne dabei irgendwelche erotische Gefühle zu haben. Wenn sie dann allein in der Wohnung eingeschlossen war, verblieb sie, in der Furcht, daß er noch einmal zu inspizieren zurückkommen würde, eine Weile kniend in der anbefohlenen Stellung.

Dann entfernte sie die Kerzeund erhob sich. Während der 3 Stunden, die sie ungefähr Zeit hatte, war sie einerseits damit beschäftigt, ihre in Frage kommenden Körperpartien so herzurichten, als ob sie wirklich die ganze Strafzeit abgebüßt hätte. Dies erreichte sie vor allem dadurch, daß sie sich immer wieder für ein paar Minuten auf ein Holzscheit oder den Hausschlüssel kniete, damit ihre Knie "möglichst richtig" geschwollen wurden, ohne aber daß sie 3 Stunden in continuo knien mußte. In den Fällen, in denen er ihr die Kerze in den Anus steckte, ließ sie sich Stearintropfen von der brennenden Kerze zwischen den Glutäen (Pobacken) fallen und verklebte auch die Schambehaarung in analoger Weise. Diese Vorbereitungen waren für sie erotisch nicht betont, hingegen überwältigte sie das stärkste sinnliche Empfinden bei der Vorstellung und Angst, daß er unvermutet zurückkommen, ihren Ungehorsam merken und bestrafen könne.

Tatsächlich war sie auch niemals sicher, ob er nicht eine Szene, während er im Theater unbeschäftigt war, dazu benützen würde, um geschminktund im Kostüm - nur einen Mantel rasch übergeworfen - den kurzen Weg zwischen Theater und seiner Wohnung zurückzulegen und sich davon zu überzeugen, ob sie seinen Befehlen gehorche.

Als er zurückkam, züchtigte er sie ad nates nudata und pflegte photographischen Aufnahmen zu machen. Die Photos, die er von ihr gemacht hatte, drohte er, jenen seinen Kollegen und Kolleginnen zu zeigen, die auch sie persönlich kannten. "Die X oder der Y wissen ja ohnedies,daß du den A... voll kriegst, wenn du nicht parierst". war nach dieser Richtung hin seine obligate Drohung und sie während der ganzen Dauer ihres Verhältnisses (2 Jahre) darüber im Unklaren, ob er die Art ihrer Intimitäten Kollegen und Kolleginnen gegenüber wirklich preisgegeben hatte oder nicht.

FallbeispieleHome


| Fallbeispiele | Zum Hauptindex |


This page was created on 12-Sep-97 by Chris
Zuschriften und Kommentare an redbottom@mail.olimits.com